Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Geltungsbereich

1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Reparatur- und Montagebedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Maruschs Haus- und Gartenservice, vertreten durch den Geschäftsführer:

Herr
Thomas Marusch
Gartenstraße 3
14482 Potsdam
Telefon: +49 (0) 173 69 85 206
Mail: info@maruschs.de

und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer).

2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.

4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.

5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehre ich Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

 

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt der Maruschs Haus- und Gartenservice, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber des Maruschs Haus- und Gartenservice zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei Maruschs Haus- und Gartenservice ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung des Maruschs Haus- und Gartenservice kommt der Vertrag zwischen Maruschs Haus- und Gartenservice und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.

1.2. Angebote des Maruschs Haus- und Gartenservice gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

1.3. Vertragssprache ist deutsch.

2. Lieferung

Maruschs Haus- und Gartenservice liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.

3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt.

3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden. (optional: Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III.1.1) werden 30% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Der Maruschs Haus- und Gartenservice stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung.)

3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Maruschs Haus- und Gartenservice (nachfolgend: Vorbehaltsware).

3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Maruschs Haus- und Gartenservice bis zur Erfüllung sämtlicher von Maruschs Haus- und Gartenservice gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.

Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Maruschs Haus- und Gartenservice erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Maruschs Haus- und Gartenservice, die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Maruschs Haus- und Gartenservice. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Maruschs Haus- und Gartenservice unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Maruschs Haus- und Gartenservice ab, der diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die an Maruschs Haus- und Gartenservice abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

Auf Verlangen von Maruschs Haus- und Gartenservice hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Maruschs Haus- und Gartenservice die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Maruschs Haus- und Gartenservice wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Maruschs Haus- und Gartenservice freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

4. Gewährleistung

4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Maruschs Haus- und Gartenservice über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.

5. Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit der Maruschs Haus- und Gartenservice nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die Maruschs Haus- und Gartenservice dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

IV. Allgemeine Dienstleistungs-, Reparatur- und Montagebedingungen

1. Geltungsbereich/ Verweis

Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Diensleistungen, Reparaturen oder Montagen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.

2. Kosten

2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

2.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch den Maruschs Haus- und Gartenservice nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

2.3. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von mir schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner nicht berechnet.

2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen, werde ich den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die ich erst bei Gelegenheit der Reparatur feststelle und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.

2.5. Die Sache wird nach einem von mir nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.

2.6. Bei der Berechnung der Dienstleistung, Reparatur oder Montage sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Dienstleistung, Reparatur oder Montage aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

3. Kündigung

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die der Maruschs Haus- und Gartenservice zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt der Maruschs Haus- und Gartenservice Rechnung und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

4. Zahlungen

Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Der Maruschs Haus- und Gartenservice kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5. Mitwirkungspflichten

5.1. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschluss auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.

5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist der Maruschs Haus- und Gartenservice nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

5.4. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

6. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage

6.1 Die Angaben von Maruschs Haus- und Gartenservice über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.

6.2 In Fällen nicht voraussehbarer und von Maruschs Haus- und Gartenservice nicht zu vertretener betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

7. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden

7.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

8. Erweitertes Pfandrecht

8.1. Maruschs Haus- und Gartenservice steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.

8.2. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. Gewährleistung

Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage unverzüglich dem Maruschs Haus- und Gartenservice mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Maruschs Haus- und Gartenservice Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Maruschs Haus- und Gartenservice für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

 

V. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@maruschs.de

1. Maruschs Haus- und Gartenservice ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Maruschs Haus- und Gartenservice und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

KONTAKT: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8 7694 Kehl am Rhein

Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax: 07851 / 795 79 41

3. Der Maruschs Haus- und Gartenservice hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von Maruschs Haus- und Gartenservice vereinbart.

5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern Maruschs Haus- und Gartenservice seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.
 

Stand März 2024